Sonntag, 20 Mai 2012
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DeBlaTek GmbH

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1.       Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.

1.2.       Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

2. Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen

2.1.       Sofern sich aus unseren schriftlichen Angaben nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Firmensitz in Rinteln vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verlade- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen.

2.2.       Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.

2.3.       Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

2.4        Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugsentstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

2.5.       Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solche Teillieferungen berechtigt.

3. Prüfung der Ware

Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich in Textform geltend zu machen. Beider Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.

4. Preise und Zahlung

4.1.       Es gilt der in unserer Auftragsbestätigung genannte Preis.

4.2.       Zahlungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir –unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig.

4.3        Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

4.4        Dienstleistungen werden pro Stunde berechnet. Die kleinste Abrechnungseinheit ist eine Viertelstunde. Es wird mindestens eine halbe Stunde berechnet zzgl. Fahrtkosten.

4.5        Bei einem Auftragsvolumen über 10.000,- € netto erlauben wir uns eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 % des Angebotsbetrags zu berechnen. Zahlbar bei Auftragserteilung.

4.6        Werktags in der Zeit zwischen 20:00 und 7:00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen erlauben wir uns einen Zuschlag von 50% zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1.       Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.

5.2.       Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln.

6. Gewährleistung

6.1.       Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

6.2.       Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor Inanspruchnahme von der DeBlaTek GmbH die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Die DeBlaTek GmbH wird den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

6.3.       Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über  angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

6.4.       Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

6.5.       Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.

6.6.       Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt.

7. Haftung

7.1.       Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.2.       Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen haben und diese Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.

7.4.       Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.

7.5.       Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche aus Delikt oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit.

8. Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Gebraucht- bzw. Defektwaren oder Neuwaren haben an die DeBlaTek GmbH, Klosterstr. 13/14, 31737 Rinteln frei Haus zu erfolgen. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale von 20,-- € berechnen.

9. Verschiedenes

Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und

der übrigen Bestimmungen.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Rinteln. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Rinteln, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.

 

Die Geschäftsleitung                                                                                                                                                   Rinteln, Mai 2009